öffnet selbsttätig, dadurch geringe Leckgasmenge und bei langen Schlauchleitungen verzögertes Öffnen. Schlauchleitungen die länger als 400 mm sind, müssen gemäß den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 79 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - bisher BGV D 34) mit einer Schlauchbruchsicherung SBS abgesichert werden.
Schlauchleitungen die länger als 1500 mm sind, müssen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 612 mit einer Schlauchbruchsicherung SBS abgesichert werden.
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